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AIoT: Künstliche Intelligenz und Internet of Things als Trendsetter

Die Kombination des Internet of Things und der Künstlichen Intelligenz bringt viele Verbesserungen im Umgang mit den von IoT-Geräten gesammelten Daten. Durch das Zusammenspiel dieser beiden Bereiche lassen sich nicht nur betriebliche Prozesse noch weiter automatisieren und viele Aufgaben effizienter bewältigen, sondern auch gravierende Ereignisse wie zum Beispiel der Ausfall von Maschinen frühzeitig prognostizieren und dort dementsprechend vorab entgegenwirken.

CLOUD Act und DSGVO im Widerspruch zueinander

Als in Europa nach langen Vorarbeiten und Diskussionen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) eingeführt wurde, galt in den USA schon seit ungefähr zwei Monaten der sogenannte CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data). Hinter beiden Verordnungen, die sich, ihren Namen nach zu urteilen, auf den ersten Blick mit derselben Sache befassen, stehen allerdings zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen, die sich gegenseitig ausschließen.

Alles begann am 30. August 1969

Im Auftrag der US Air Force entwickelte eine kleine Forschergruppe in den sechziger Jahren das Arpanet. Unter der Leitung des Massachusetts Institute of Technology und des US-Verteidigungsministeriums wurde eine teilvermaschte Netztopologie mit paketvermittelnden Netzen entwickelt, die als Kommunikationsgrundlage in die Entwicklung des Arpanets einfloss. Am 30. August 1969 nahm der erste Knoten des Internet-Vorläufers Arpanet dann seinen Betrieb in Los Angeles auf.

Anwachsende Datenmengen – NAS, eigener Server oder Cloud?

Nicht nur für Firmen stellt sich mittlerweile die drängende Frage, sondern auch für Privatpersonen: Wo sollen die immer weiter anwachsenden Datenmengen sicher archiviert werden? Große Unternehmen, aus den verschiedensten Branchen, sind auf die Speicherung teilweiser gigantischer Datenmengen angewiesen. Die Speicherung soll verständlicherweise unkompliziert aber auch sicher sein. Gleichzeitig müssen und sollen die Daten in kürzester Zeit wieder verfügbar sein.

3D-Druck als Basis für neue Geschäftsmodelle und Zukunftsmärkte

Die Welt heute und in den nächsten Jahren wird stark geprägt sein durch weitere Individualisierung, Mobilität und Globalisierung. Dabei wird die Technologie des industriellen 3D-Drucks, also die additive Fertigung (additive manufacturing, kurz: AM) eine erhebliche Rolle spielen. Grundlage des Verfahrens sind digitale 3D-Modelle, aus denen Schicht für Schicht im Drucker physische Bauteile entstehen. Beschränkungen bei den geometrischen Formen gibt es fast nicht.

Bedrohung durch Cyber-Kriminalität stark gewachsen

Durch die Cyber Akademie Berlin und deren Partner Rochus Mumme wurden Entscheider deutscher Unternehmen aus allen Branchen und des öffentlichen Sektors zum Thema Cyber-Kriminalität befragt. Die Hälfte der Studienteilnehmer arbeiten in Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten, 30 Prozent in Unternehmen mit 51 bis 1000 Beschäftigten und 20 Prozent in kleineren Unternehmen. Das Ergebnis der resultierenden Studie: Fast die Hälfte der deutschen Unternehmen wurde Opfer von Cyber-Kriminalität.

Auswirkungen der DSGVO auf Cloud-Services

Obwohl die DSGVO keine grundsätzlichen Änderungen bei den Maßstäben für die Verarbeitung personenbezogener Daten setzt, ergeben sich zahlreiche neue Anforderungen für Auftraggeber und Auftragnehmer. Dies betrifft insbesondere die Vertragsgestaltung mit Cloud-Providern. Die Prinzipien für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten bleiben zwar grundsätzlich die gleichen, jedoch hat sich die Rechtsgrundlage erheblich geändert.

Bei der Steigerung digitaler Kompetenzen hat Deutschland noch Nachholbedarf

Die große Herausforderung unserer Zeit für Wirtschaft und Gesellschaft ist die Nutzung der Digitalisierung zur Entwicklung neuer Produkte und Dienste oder Steigerung der Produktivität. Schnelles Internet, mobile Endgeräte, intelligente Softwarealgorithmen und die Speicherung und Verarbeitung großer Datenmengen verändern wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse.

Europäischer Datenschutztag

Am 28. Januar 2019 stand der Europäische Datenschutztag erstmals unter dem Zeichen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In der Vergangenheit wurden personenbezogene Informationen ohne Wissen oder Zustimmung der Verbraucher weitergegeben und ausgewertet. Seit Einführung der DSGVO 2018 hat sich der Datenschutz elementar verbessert.